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Altbauten aus der Gründerzeit prägen das Viertel rund um Schinkelstraße, Gertigstraße und Mühlenkamp. Foto: Thomas Sell

12.06.2021

Städtebauliche Erhaltungsverordnung schützt Schinkelqaurtier

Der Charakter des Viertels rund um den Schinkelplatz genießt jetzt besonderen Schutz. Wer jetzt neu bauen oder umbauen möchte, muss nicht nur alle bauordnungsrechtlichen Vorschriften einhalten, sondern auch nachweisen, dass der Charme des Quartiers erhalten bleibt.

Um die historischen und städtebaulichen Besonderheiten besser zu schützten, hat sich das Instrument der städtebaulichen Erhaltungsverordnungen sehr bewährt. Wenn ein Gebiet unter solch eine Verordnung fällt, müssen alle baulichen Eingriffe genehmigt werden, und zwar auch dann, wenn nach den bauordnungsrechtlichen Vorschriften eine Genehmigung nicht erforderlich wäre. Darunter fallen Maßnahmen wie ein Rückbau oder eine Änderung am Gebäude, die Errichtung baulicher Anlagen oder eine Nutzungsänderung.

Die Bauprüfer*innen können die Maßnahme untersagen, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.

Zu den Quartieren, die zukünftig geschützt sind, gehört das Schinkelquartier in Winterhude, das vom Mühlenkamp bis zum Goldbekufer und zur Barmbeker Straße reicht. Außerdem wurden die Heilwigstraße und das Gebiet Kösterstraße/Im Winkel in Eppendorf sowie ein größeres Gebiet in Eppendorf/Hoheluft-Ost unter die Verordnung gestellt. Das hat der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Hamburg-Nord am 20. Mai 2021 beschlossen.